Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden von „NATURAL TOURING – Abenteuer erleben…“ den Kunden, Auftraggebern und -nehmern überlassen und sind damit Bestandteil aller vertraglichen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen.

Sie erkennen die Geltung der AGB an, sobald Sie eine Dienstleistung von NATURAL TOURING nutzen oder einen Auftrag erteilen.

I. Geltungsbereich/Abwehrklausel

  1. Für die über NATURAL TOURING by
       rh solutions GmbH
       Abbau 4a, 17291 Oberuckersee OT Potzlow
       Geschäftsführer: Ronny Horning
    begründeten Rechtsbeziehungen zwischen rh solutions GmbH (nachfolgend „NATURAL TOURING“) und seinen Kunden und Kundinnen (nachfolgend „Veranstaltungsteilnehmer“) gelten ausschließlich die AGB in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags.
  2.  Abweichende sowie ergänzende AGB der Veranstaltungsteilnehmer werden zurückgewiesen.

 

II. Vertragsschluss/Buchung der Veranstaltung

  1.  Die Buchung der Veranstaltung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder über elektronische Medien erfolgen. Mit der Buchung bietet der Veranstaltungsteilnehmer  NATURAL TOURING den Abschluss des Veranstaltungsvertrags verbindlich an. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn dem Veranstaltungsteilnehmer die Buchungsbestätigung und der Veranstaltungspreis schriftlich, per Fax, Post oder E-Mail von NATURAL TOURING zugegangen ist.  An seine Buchung ist der Veranstaltungsteilnehmer bis zur Annahme durch NATURAL TOURING, jedoch längstens 14 Tage ab Datum der Buchung, gebunden.
  2.  Ändernde oder ergänzende Abreden zu den in der Veranstaltungsbeschreibung beschriebenen Leistungen sowie zu den Veranstaltungsbedingungen sind möglich. Sie sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder in Textform erfolgen.
  3.  Maßgebend für den Umfang und Inhalt der vertraglichen Leistungen ist allein die Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung und sonstigen getroffenen Abreden. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem des Angebots oder der Anmeldung des Veranstaltungsteilnehmers ab, stellt dies ein neues Angebot an den Veranstaltungsteilnehmer dar. An dieses ist NATURAL TOURING 14 Tage gebunden. Der Veranstaltungsvertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Veranstaltungsteilnehmer innerhalb dieser Frist das Angebot annimmt oder eine Zahlung oder Anzahlung des Veranstaltungspreises leistet.

 

III. Vermittlung von fremden Leistungen

  1.  Vermittelt NATURAL TOURING ausdrücklich in fremdem Namen nur einzelne Veranstaltungsleistungen, z.B. Wellness, Transporte, Führungen etc., so richtet sich das Zustandekommen des Veranstaltungsvertrages und dessen Inhalt bezüglich dieser Leistungen nach den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners (Leistungsträgers).
  2.  Vermittelt NATURAL TOURING lediglich einzelne fremde Leistungen, so haftet NATURAL TOURING nur für die sorgfältige Auswahl des Leistungsträgers und die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung, nicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger in der Veranstaltungsbeschreibung beruhen ausschließlich auf deren Angaben und stellen keine eigene Zusicherung gegenüber dem Veranstaltungsteilnehmer dar.

 

IV. Zahlung des Veranstaltungspreises/Anzahlung

  1.  Nach Zusendung der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent zu zahlen. Diese verfällt bei Stornierungen. Der Restbetrag ist nach Rechnungszugang sofort fällig.
  2.  Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des gesamten Veranstaltungspreises erfüllt, so besteht für den Veranstaltungsteilnehmer ohne Zahlung des gesamten Veranstaltungspreises kein Anspruch auf Erbringung der Veranstaltungsleistung durch NATURAL TOURING.

 

V. Preisänderungen/Rücktrittsrecht des Veranstaltungsteilnehmers/Storno/Ersatzperson

  1.  Sofern zwischen Buchung und Veranstaltungsbeginn mehr als 4 Monate liegen, ist NATURAL TOURING berechtigt, bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn den Gesamtpreis der Veranstaltung zu erhöhen. Voraussetzung dafür sind nachgewiesene Kostensteigerungen bei Leistungsträgern (z.B. Beförderungstarife und -preise, Gebühren, Steuern), die von NATURAL TOURING nicht zu vertreten sind.
  2.  Erhöht sich der Veranstaltungspreis um mehr als 5 Prozent des ursprünglichen Veranstaltungspreises, so ist der Veranstaltungsteilnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall darf NATURAL TOURING keine Ansprüche wegen des Rücktritts gegen den Veranstaltungsteilnehmer geltend machen. Der Rücktritt muss unverzüglich nach der Mitteilung über die Preiserhöhung gegenüber NATURAL TOURING erklärt werden.
  3.  Im Falle einer Stornierung des Veranstaltungsvertrags durch den Veranstaltungsteilnehmer werden fällig:

– bis 4 Wochen vor der Veranstaltung: 20 Prozent des Veranstaltungspreises

– bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 50 Prozent des Veranstaltungspreises

– bis 1 Woche vor der Veranstaltung: 75 Prozent des Veranstaltungspreises

– innerhalb einer Woche vor der Veranstaltung: 100 Prozent des Veranstaltungspreises

Grundlage für die Berechnung des im Falle der Stornierung zu zahlenden Betrages ist der Veranstaltungsendpreis eines jeden Teilnehmers, der die Stornierung vornimmt. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei NATURAL TOURING. Dem Veranstaltungsteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder nicht entstandenen Schadens unbenommen.

  1. Der Veranstaltungsteilnehmer kann, statt die Veranstaltung zu stornieren, eine Ersatzperson benennen, die an seiner statt an der Veranstaltung teilnimmt. In diesem Falle haftet neben der Ersatzperson auch der abgemeldete Veranstaltungsteilnehmer für den Veranstaltungspreis.

 

VI. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

NATURAL TOURING kann in folgenden Fällen vor Antritt der Veranstaltung vom Veranstaltungsvertrag zurücktreten oder nach Antritt der Veranstaltung den Veranstaltungsvertrag kündigen:

  1.  Wird die in der Ausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder tritt ein sonstiger bei Vertragsschluss ausdrücklich genannter Vorbehalt ein, ist NATURAL TOURING bis 14 Tage vor Veranstaltungsantritt berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Der Veranstaltungsteilnehmer erhält seine auf den Veranstaltungspreis geleisteten Zahlungen zurück.
  2.  Wird die Veranstaltung infolge von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer und außerhalb des Einflussbereichs der NATURAL TOURING liegender höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl NATURAL TOURING als auch der Veranstaltungsteilnehmer vom Vertrag zurücktreten. NATURAL TOURING kann in diesem Fall für die bereits erbrachten und bis zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von NATURAL TOURING und dem Veranstaltungsteilnehmer je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten wie z.B.  unvorhergesehene Übernachtungs- oder Verpflegungskosten, die in Folge höherer Gewalt wie z.B.  Wetter, Unfällen oder Verletzungen eines Teilnehmers entstehen, dem Veranstaltungsteilnehmer zur Last.

 

VII. Änderung des vorgesehenen Ablaufs der Veranstaltung

Durch unvorhergesehene Ereignisse vor oder während der Veranstaltung wie z.B. Streik, behördliche Maßnahmen, Unwetter, technische Defekte, Unfälle, höhere Gewalt und ähnliches kann es notwendig werden, Veranstaltungsroute, Zeitplan, Übernachtungsorte, Besichtigungsprogramm und Beförderungsart während der ganzen Veranstaltung oder einzelner Veranstaltungsabschnitte abzuändern. NATURAL TOURING wird sich jeweils bemühen, die Abweichungen so gering wie möglich zu halten und so zu gestalten, dass der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird. Eventuelle Ansprüche des Veranstaltungsteilnehmers aufgrund unzumutbarer Leistungsänderungen bleiben unberührt.

 

VIII. Pflichten des Veranstaltungsteilnehmers

  1. Der Veranstaltungsteilnehmer ist verpflichtet, das seinerseits Erforderliche zu tun, um die vertragsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung zu ermöglichen. Verletzt der Veranstaltungsteilnehmer schuldhaft diese Pflichten, so ist er NATURAL TOURING zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. NATURAL TOURING weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Teilnahme an Erlebnis- und Abenteuertouren bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Diese sind auf dem Hinweisblatt „Anforderungen an die Veranstaltungsteilnehmer/innen“ oder in der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung aufgeführt.
  2.  Der Veranstaltungsteilnehmer darf während der Veranstaltung nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstiger Drogen stehen. NATURAL TOURING übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Veranstaltungsteilnehmer in Folge von Alkohol- oder Drogenkonsum entstehen.
  3.  Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Antritt der Veranstaltung über eine private Haftpflichtversicherung zu verfügen. Unbeschadet dieser Verpflichtung empfiehlt NATURAL TOURING den Veranstaltungsteilnehmern den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Je nach Art der Veranstaltung ist der Abschluss einer Unfall-, Auslandskranken- und Gepäckversicherung empfehlenswert.

 

IX. Urheberrecht

  1.  Alle durch NATURAL TOURING erzeugten  Konzepte und Planungen sind geistiges Eigentum von NATURAL TOURING.
    Die von NATURAL TOURING erstellten Konzepte sind ausschließlich für den Veranstaltungsteilnehmer bestimmt. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit
    Einverständnis von NATURAL TOURING als Urheber zulässig. Die Ausführung seiner Konzeptarbeit ist allein NATURAL TOURING vorbehalten.
  2.  Sollte es nicht zur Auftragserteilung an NATURAL TOURING kommen, ist der Auftraggeber dieser
    Werke verpflichtet, es zu unterlassen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte anderweitig zu verwenden.
    Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Konzepte, Layouts und Texte bedarf der Zustimmung der NATURAL TOURING und in jedem Fall der vorherigen Einigung über eine angemessene Vergütung.

 

X. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

  1.  Die Bekanntgabe der obigen Bestimmungen bei Buchung einer Veranstaltung oder Veranstaltungsleistung dem Teilnehmer gegenüber bezieht sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Unterstellt wird dabei grundsätzlich, dass der Veranstaltungsteilnehmer deutscher Staatsbürger ist, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat erkennbar ist. In der Person des Veranstaltungsteilnehmers begründete persönliche Umstände können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie nicht ausdrücklich vom Veranstaltungsteilnehmer mitgeteilt worden sind.
  2.  Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. NATURAL TOURING wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Veranstaltungsteilnehmer von etwaigen Änderungen über das buchende Veranstaltungsbüro so zeitnah wie möglich zu unterrichten. Dem Veranstaltungsteilnehmer wird jedoch nahe gelegt, sich selbst über Änderungen der Bestimmungen in seinem Veranstaltungsland zu informieren, um sich frühzeitig auf die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Bestimmungen einstellen zu können.
  3.  Ergeben sich für den Veranstaltungsteilnehmer wegen der genannten Bestimmungen Umstände, die eine Teilnahme an der Veranstaltung verhindern oder beeinträchtigen, so ist er deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Veranstaltungsvertrag berechtigt, sofern NATURAL TOURING ihrerseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit ist und die genannten Schwierigkeiten von NATURAL TOURING nicht zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen in diesen Veranstaltungsbedingungen nicht eingreifen.
  4.  Es obliegt jedem Veranstaltungsteilnehmer, insbesondere bei Veranstaltungen außerhalb Deutschlands, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich zu führen. Der Personalausweis oder Reisepass sollte mindestens noch ein halbes Jahr gültig sein.

 

XI. Haftung des Veranstalters

  1.  NATURAL TOURNG haftet unbeschränkt

– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

– für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie

– im Umfang einer von NATURAL TOURING übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von NATURAL TOURING der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Eine weitergehende Haftung von NATURAL TOURING besteht nicht.

  1.  NATURAL TOURING weist die Veranstaltungsteilnehmer auf die spezifischen Anforderungen der gebuchten Veranstaltung hin und belehrt sie über die zur gefahrlosen Teilnahme nötigen Verhaltensweisen. Der Veranstaltungsteilnehmer haftet bei der von ihm zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter ist der Veranstaltungsteilnehmer verpflichtet, NATURAL TOURING  freizustellen, sofern er nicht nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
  2.  NATURAL TOURING übernimmt keine Garantie für  einen subjektiv vorgestellten Veranstaltungserfolg. NATURAL TOURING verpflichtet sich lediglich zu einer sorgfältigen Planung und  Beschreibung  der  Veranstaltungen sowie der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
  3.  Es besteht Versicherungsschutz im Rahmen der betrieblichen Haftpflichtversicherung der NATURAL TOURING.

 

XII. Sonstiges (salvatorische Klausel)

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein, bemühen sich die Vertragsparteien, diese mit Regelungen zu ersetzen, die der vertraglichen Regelung möglichst nahe kommen.

 

Berlin, November 2016
NATURAL TOURING by rh solutions GmbH
Eichborndamm 148
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